Zum Inhalt springen
News auf einen Blick.
News auf einen Blick.
root-service ag

News auf einen Blick.

Neuerung verpasst? Abonnieren Sie unseren Newsletter und bleiben Sie informiert.

Zur Anmeldung
Neue Regelungen und ihre Auswirkungen

Neue Regelungen und ihre Auswirkungen

13.10.2026 Health

In den kommenden Monaten treten verschiedene gesetzliche und tarifliche Änderungen in Kraft, die Auswirkungen auf die Arbeit mit Perigon haben. In diesem Newsletter erfahren Sie, welche Anpassungen notwendig sind, wo für Sie Handlungsbedarf besteht und was Sie über einen Fehler bei der Datenübermittlung an Spitex Schweiz wissen müssen.

Anpassungen bei Palliative-Care-Leistungen per 1. Januar 2027
Per 1. Januar 2027 treten Änderungen bei der Vergütung von Pflegeleistungen der spezialisierten Palliative Care in Kraft. Grundlage dafür sind Anpassungen der Verordnung des EDI zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP).

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Höhere OKP-Beiträge: Leistungen der spezialisierten Palliative Care werden künftig mit höheren Beiträgen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung vergütet.

  • Neue Tarifziffern: Für diese Leistungen werden neue Tarifziffern eingeführt. Diese sind derzeit noch nicht bekannt und werden durch das Forum Datenaustausch kommuniziert.

  • Neue Leistungstypen: : Zur Kennzeichnung der entsprechenden Leistungen werden die beiden neuen Leistungstypen «Palliative Care KLV-A Abklärung, Beratung, Koordination» und «Palliative Care KLV-B Untersuchung und Behandlung» eingeführt.

  • Patientenbeteiligung: Für Palliative-Care-Leistungen kommt ein anderer Ansatz für die Patientenbeteiligung zur Anwendung als bei den bisherigen somatischen Pflegeleistungen. Die Beträge sind kantonal unterschiedlich.

  • Restfinanzierung: Die Ansätze für die Restfinanzierung können je nach Kanton unterschiedlich ausfallen. Entsprechende Informationen wurden von den kantonalen Spitex-Verbänden grösstenteils bereits veröffentlicht. Wir empfehlen Ihnen, die Angaben Ihres zuständigen kantonalen Spitex-Verbands zu konsultieren.

  • Bedarfsmeldeformulare: Auf dem neuen Bedarfsmeldeformular wird im Bereich «Datum und Unterschrift ärztliche Fachperson» eine zusätzliche Checkbox eingeführt. Damit wird gekennzeichnet, ob das Formular Leistungen der spezialisierten Palliative Care enthält.

  • Spezialisierte Palliativpflege im Pflegeheim: Für diese Leistungen gilt neu ein maximaler Betrag von CHF 30.40 pro Tag.

 

Umsetzung in Perigon
Wir arbeiten derzeit an den notwendigen Anpassungen für Perigon 2025.2 und höher. Organisationen mit einer älteren Version benötigen ein kostenpflichtiges Update. Ab Version 2025.2 können die Anpassungen über einen Patch installiert werden.

Aktuell besteht für Sie noch kein Handlungsbedarf. Sobald die Anpassungen zur Verfügung stehen, informieren wir Sie über die nächsten Schritte. Anschliessend können betroffene Organisationen mit unserem Support-Team einen Termin für die Installation vereinbaren.

 

Anpassungen bei Physiotherapie-Leistungen 2026 und 2027
Im Bereich der Physiotherapie stehen zwei tarifliche Änderungen an, die unterschiedliche Anpassungen in Perigon erfordern. Diese betreffen die UVG-Tarife seit Oktober 2026 sowie die neue KVG-Tarifstruktur ab Januar 2027.

Anpassung der UVG-Tarife per 1. Oktober 2026
Seit dem 1. Oktober 2026 müssen die Tarife für Physiotherapie-Leistungen im UVG mittels eines externen Faktors um 6 % angepasst werden.

Dafür sind in Perigon folgende Einstellungen notwendig:

  1. In der Konfiguration Y505 den Eintrag 712117 aktivieren.
  2. Alle Artikelverkaufspreise der Artikel mit Tariftyp 311 per 30. September 2026 abschliessen.
  3. Für diese Artikel neue Artikelverkaufspreise per 1. Oktober 2026 eröffnen.
  4. In den neuen Definitionen im Feld «Rabatt» den Wert 6 eintragen.

Neue KVG-Tarifstruktur per 1. Januar 2027
Ab dem 1. Januar 2027 gilt die neue KVG-Tarifstruktur. Zu den wesentlichen Änderungen gehören die Abrechnung im 5-Minuten-Takt, analog zu den UVG-Tarifen, sowie neue Tarifziffern im Bereich 27xxx.

Umsetzung in Perigon
Wir arbeiten derzeit an den notwendigen Anpassungen für die neue KVG-Tarifstruktur. Diese werden für Perigon 2026.1 und höher umgesetzt.
Organisationen mit einer älteren Version als 2026.1 benötigen ein Update. Ab Version 2026.1 können die Anpassungen über einen kostenpflichtigen Patch installiert werden.
Weitere Informationen zur neuen Tarifstruktur und zur Umsetzung in Perigon folgen zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Neue Regelung zur Patientenbeteiligung im Kanton Bern
ab 1. November 2026
Ab dem 1. November 2026 gilt im Kanton Bern eine neue Ausnahmeregelung bei der Patientenbeteiligung (PaBe) für ambulante Pflegeleistungen.

Wer ist von der Patientenbeteiligung befreit?
Die Patientenbeteiligung darf nicht mehr in Rechnung gestellt werden, wenn alle folgenden Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:

  • Die betroffene Person ist älter als 65 Jahre.

  • Die Person bezieht Ergänzungsleistungen (EL).

  • Die Person lebt in einer der von der neuen Regelung erfassten Institutionen oder Wohnformen.

Dazu gehören gemäss Merkblatt des Kantons Bern insbesondere Wohnheime mit interner Spitex («Inhouse-Spitex»), Wohnheime mit externer Spitex oder anderen ambulanten Pflegeleistungserbringern sowie bestimmte andere betreute kollektive Wohnformen.

Notwendige Einstellung in Perigon
Damit bei den betroffenen Personen ab dem 1. November 2026 keine Patientenbeteiligung berechnet wird, muss in Perigon die Einstellung «Keine PaBe auslösen» aktiviert werden.

Wir empfehlen Ihnen, die betroffenen Personen rechtzeitig zu identifizieren und die entsprechende Einstellung in Perigon zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

 

Fehler bei der Datenübermittlung an den Datenpool von Spitex Schweiz
Bei der Umstellung auf die neue REST-Schnittstelle zum Datenpool von Spitex Schweiz ist ein Fehler aufgetreten. Dadurch wurden die Interventionen aus den Leistungsplanungsblättern nicht an den Datenpool übermittelt.

Welche Auswirkungen hat der Fehler?
Aufgrund der fehlenden Interventionen wurden in den Halbjahresauswertungen im Bereich 8 «Leistungen» keine entsprechenden Leistungen ausgewiesen. Die betreffenden Werte wurden mit «0» dargestellt. Dieser Teil der Auswertung ist für die betroffenen Daten somit nicht aussagekräftig.

Spitex Schweiz wurde über den Fehler und dessen Auswirkungen informiert. Das weitere Vorgehen wurde mit dem Verband abgestimmt.

Korrektur verfügbar
Der Fehler wurde mit folgenden Perigon-Versionen behoben:

  • Perigon 2025.2.42
  • Perigon 2026.1.23
  • Perigon 2026.2.10

Diese Versionen stehen seit dem 28. September 2026 zur Verfügung. Nach der Installation werden die Interventionen aus den Leistungsplanungsblättern bei zukünftigen Datenübermittlungen wieder korrekt übertragen.

Wichtig: Die Korrektur wirkt nicht rückwirkend. Bereits übermittelte Daten sowie Daten, die bis zur Installation der korrigierten Version übermittelt werden, bleiben hinsichtlich der Interventionen unvollständig. Spitex Schweiz ist darüber informiert.

Ist eine sofortige Installation notwendig?
Eine zeitnahe Installation des Patches ist nicht zwingend erforderlich. Gemäss unserer Abstimmung mit Spitex Schweiz werden die entsprechenden Daten derzeit nicht kurzfristig erwartet.

Möchten Sie die Korrektur bereits jetzt installieren, können Sie sich bei unserem Support-Team melden. Wir koordinieren anschliessend einen entsprechenden Termin mit Ihnen.

Wir entschuldigen uns für den Fehler und die dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

XML-Version 5 ab Juli 2027 obligatorisch
Ab Juli 2027 ist die Verwendung der XML-Version 5 für die elektronische Datenübermittlung obligatorisch.

Die Unterstützung der XML-Version 5 wurde mit Perigon 2026.2 umgesetzt. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie spätestens ab Juli 2027 die Perigon-Version 2026.2 oder höher einsetzen.

‹ Zur Liste

Hier finden Sie unsere älteren Beiträge

zum Archiv

Perigon Health Update-News

root-service ag

Abonnieren Sie unseren Newsletter!

Zur Anmeldung