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Änderungen in der Abrechnung: Neue Vorgaben in Ihrem Kanton

Änderungen in der Abrechnung: Neue Vorgaben in Ihrem Kanton

16.04.2026 Root Health

Gesetzliche Vorgaben und kantonale Unterschiede führen regelmässig zu Anpassungen in der Abrechnung. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die aktuellen Änderungen für Sie zusammengefasst. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Anpassungen, gegliedert nach Kantonen sowie ergänzenden Themen.

 

Für alle Kantone gültige Vorgaben und Anpassungen
KLV A- und C-Leistungen ohne ärztliche Verordnung
Mit der Perigon-Version 2026.2 (verfügbar ab 1. Juli 2026) steht eine Funktion zur Verfügung, mit der in der elektronischen Rechnung ausgewiesen werden kann, ob KLV A- und C-Leistungen ärztlich verordnet wurden oder nicht. Diese Anpassung erfolgt aufgrund verschärfter Anforderungen seitens Behörden und wird in den Update-News 2026.2 detailliert erläutert.

Abrechnung mit IV (Invalidenversicherung) und einzelne UVG-Versicherungen
Seit dem 1. Januar 2026 dürfen bei der elektronischen Abrechnung mit den IV-Stellen keine Rundungsdifferenzen mehr übermittelt werden. Seit 1. März 2026 gilt dies auch für die elektronische Abrechnung mit UVG-Versicherungen. Bitte stellen Sie sicher, dass im Register Teilrechnung Empfänger die Option Rundungsdifferenz in E-Rechnung ausweisen auf Nein gesetzt ist.

Kanton Basel-Landschaft
Mit der Perigon-Version 2025.1.41 (verfügbar seit 13. April 2026) steht eine neue Abrechnungsvorlage (Excel) zur Verfügung. Neu müssen Leistungen von pflegenden Angehörigen sowie Inhouse-Leistungen separat ausgewiesen werden.
Als Inhouse-Leistungen gelten Angebote innerhalb einer Institution oder Anlage, beispielsweise im betreuten Wohnen mit Spitex-Anbindung. Kurze Einzelbesuche am Standort der Spitex, wie etwa ein Wundverband, zählen nicht dazu.

Kanton Bern
Seit 2026 wird für KLV-Leistungen von pflegenden Angehörigen ein tieferer Ansatz bei der Patientenbeteiligung angewendet. Dafür müssen Preislisten mit unterschiedlichen Ansätzen geführt werden. Zusätzlich sind die Ansätze bei den PaBe KLV-Leistungen A bis C entsprechend anzupassen. Für die Umsetzung ist keine spezielle Perigon-Version erforderlich.

Voraussichtlich mit der Perigon-Version 2025.2.32 (verfügbar ab 11. Mai 2026) wird zudem die GSI-Auswertung angepasst. Neu werden die Stunden von unter 18-jährigen Klienten separat ausgewiesen.

Kantone Glarus, Uri und Zug
Mit der Perigon-Version 2026.2 (verfügbar ab 1. Juli 2026) können für Leistungen von pflegenden Angehörigen separate Stundenansätze für die Patientenbeteiligung definiert werden. Diese Anpassung erfolgt aufgrund neuer Vorgaben. Dafür stehen neue Felder im System zur Verfügung. Weitere Informationen folgen mit den Update-News 2026.2.

Kanton Luzern
Mit der Perigon-Version 2026.2 (verfügbar ab 1. Juli 2026) steht neu ein kostenpflichtiges Abrechnungsformular für die Plattform eLAR zur Verfügung. Dieses wird derzeit hauptsächlich im Kanton Luzern eingesetzt und ist bereits in der Stadt Luzern sowie in den Gemeinden Emmen, Horw, Kriens, Adligenswil und Ebikon im Einsatz.

Kanton Solothurn
Seit Anfang 2026 ist die elektronische Rechnungsstellung für die Restfinanzierung mit der Clearingstelle Solothurn verpflichtend. Damit auch Stornos elektronisch korrekt übermittelt werden, muss im Kundenstamm im Register Teilrechnung Empfänger die Option E-Storno übermitteln auf Ja gesetzt werden.

Aufgrund fehlerhafter XML-Antworten seitens der Clearingstelle konnten Rückweisungen bis zum 13. März 2026 teilweise nicht in Perigon eingelesen werden. Diese sind über die Portale der Intermediäre (MediData oder Swisscom) einsehbar. Mit der Perigon-Version 2025.1.40 wurde dieses Problem behoben.

Kanton St. Gallen
Seit 2026 wird für alle KLV-Leistungen bei Klienten mit pflegenden Angehörigen ein separater Ansatz für die Restfinanzierung verlangt. Dafür müssen Preislisten mit unterschiedlichen Ansätzen geführt werden. Zusätzlich muss bei diesen Klienten die Patientenbeteiligung auf der Gemeinderechnung abgezogen werden. Für die Umsetzung ist keine spezielle Perigon-Version erforderlich.

 

Falls Sie von den genannten Anpassungen betroffen sind, vereinbaren Sie frühzeitig einen Patch- oder Update-Termin. Bei Fragen oder wenn Sie Unterstützung bei der Einrichtung benötigen, steht Ihnen unser Support gerne zur Verfügung.

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