Es gibt viele neue gesetzliche Anforderungen an die Abrechnung von Spitex-Leistungen. Zahlreiche Kantone haben ihre Vorgaben überarbeitet, insbesondere im Bereich der Leistungen von pflegenden Angehörigen. Damit Sie weiterhin korrekt und fristgerecht abrechnen können, haben wir in den vergangenen Monaten verschiedene Anpassungen im Perigon umgesetzt oder stehen kurz vor der Auslieferung weiterer Neuerungen.
Mit der Übersicht in diesem Newsletter informieren wir Sie über die wichtigsten Änderungen pro Kanton. Bitte beachten Sie, dass Informationen zu neuen Tarifen für die Abrechnung mit der öffentlichen Hand direkt bei Ihrem Kanton oder Ihrer Gemeinde eingeholt werden müssen.
Aktuelle Anpassungen in den Kantonen
Alle Kantone
Ab Version 2025.1.31 und 2025.2.18 (voraussichtlich ab 08.12.2025) stehen die neuen Tarifziffern für psychiatrische Leistungen sowie für Leistungen von pflegenden Angehörigen zur Verfügung. Die Tarifziffern können auch manuell im Perigon erfasst werden; in diesem Fall ist kein Patch erforderlich. Eine Anleitung zum Erstellen der neuen Tarifziffern finden Sie in unserer Online-Hilfe > Erfassung neuer Tariffziffern.
Die folgenden Tarifziffern sind ab 01.01.2026 gültig.
- Psychiatrische Leistungen KLV-A: Tarifziffer 53221
- Psychiatrische Leistungen KLV-B: Tarifziffer 53222
- Psychiatrische Leistungen KLV-C: Tarifziffer 53223
- KLV-A durch Pflegende Angehörige: Tarifziffer 53231
- KLV-B durch Pflegende Angehörige: Tarifziffer 53232
- KLV-C durch Pflegende Angehörige: Tarifziffer 53233
Kanton Aargau
Ab Version 2024.3.31 (verfügbar seit 07.07.2025) steht eine aktualisierte Excel-Auswertung für die Abrechnung mit der Clearingstelle zur Verfügung. Die Stunden von pflegenden Angehörigen werden darin separat ausgewiesen. Zusätzlich wurde im gesamtschweizerischen Bedarfsmeldeformular ein neues Feld ergänzt, das aktiviert werden muss, wenn in der Verordnungsperiode Leistungen durch pflegende Angehörige erbracht werden.
Kanton St. Gallen, private Organisationen
Ab Version 2025.1.25 (verfügbar seit 12.08.2025) steht ein neues Rechnungsformular zur Abrechnung mit den Gemeinden bereit. Dieses wurde zusammen mit dem VSGP und der ASAP entwickelt. Neu werden ein PDF sowie eine Excel-Auswertung erzeugt. Damit entfällt der bisherige Nachweis, dass die Rechnung der Krankenversicherung bezahlt wurde.
Kanton Solothurn
Seit Version 2024.3.40 (verfügbar seit 10.11.2025) ist eine aktualisierte Excel-Auswertung für die Abrechnung mit der Clearingstelle verfügbar. Darin werden die Leistungen von pflegenden Angehörigen separat ausgewiesen.
Ab 01.01.2026 verlangt der Kanton Solothurn zudem elektronische Restfinanzierungsrechnungen. Diese werden im Perigon analog zu den Rechnungen an die Krankenversicherungen erstellt und über die aktive E-Rechnungs-Schnittstelle (MediData oder CuraLine / Swisscom Health) versendet.
Ablage und Versand erfolgen im Menü L104 E-Rechnungen. Die Funktion steht voraussichtlich ab Version 2025.1.31 (08.12.2025) zur Verfügung.
Kanton Zürich
Ab Version 2025.1.31 (voraussichtlich ab 08.12.2025) wird eine aktualisierte Excel-Auswertung für die Abrechnung im Kanton Zürich ausgeliefert – sowohl für die Abrechnung über die Orion-Plattform als auch für Organisationen, die nicht über Orion einreichen. Die Stunden von pflegenden Angehörigen werden darin separat ausgewiesen. Zusätzlich enthält die Auswertung neu die Krankenkasse sowie die Verbindungsdaten der Leistungserbringer.
Ausserdem gilt ab 01.01.2026 ein reduzierter Tarif für die Restfinanzierung von Leistungen pflegender Angehöriger:
- KLV C:15.75 CHF pro Stunde (abzüglich PaBe).
Kanton Bern
Ab Version 2026.1 (verfügbar ab 01.02.2026) werden die Leistungen pflegender Angehöriger in der GSI-Auswertung separat ausgewiesen. Die Auswertung befindet sich neu im Menü Q407 Leistungsnachweis Bern. Die neuen Auswertungsanforderungen gelten ab 01.01.2026.
Das Menü Q406 bleibt weiterhin für Notfälle bestehen.
Kanton Uri
Voraussichtlich ab Version 2026.2 (verfügbar ab 01.02.2026) werden Leistungen pflegender Angehöriger mit einem eigenen Stundenansatz berechnet. Dazu stehen die neuen Systemartikel (PaBeKlvC) zur Verfügung.
Bekannte Ansätze per November 2025:
- KLVC: 35.40 CHF pro Stunde
- KLV C pflegende Angehörige: 18.40 CHF pro Stunde
Hinweis für Ihre Organisation
Damit Sie die kantonalen Vorgaben fristgerecht einhalten können, ist es wichtig, dass Ihre Organisation mit der jeweils benötigten Perigon-Version arbeitet. Falls Sie für Ihre Abrechnungen ein Update oder einen Patch benötigen, melden Sie sich bitte frühzeitig bei unserem Support, damit wir die Installation rechtzeitig einplanen können.
Bitte beachten Sie, dass die Installation der notwendigen Patches in diesen Fällen kostenpflichtig ist.
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.